Allgemeine Geschäftsbedingungen

Inhaltsverzeichnis

1.1 Einleitung
1.2 Rechtsgrundlage des Vertrags
1.3 Unternehmensdaten
1.4 Dienstleistungen der Plattform
2.1 Inhalt des Registrierungsdienstes
2.2 Bestellung des Dienstes
2.3 Gebühr und Bezahlung des Dienstes
2.4 Dienstleistungen und Erfüllungsort
3.1 Erbringung der Dienstleistung
3.2 Finanzbeleg
3.3 Zugang zur Rechnung und Quittung
4.1 Comfortia
4.2 Auxil
5.1 Verantwortung des Bestellers
5.2 Anfechtung der Bestellung, Beschwerde
6.1 Widerrufsrecht
6.2 Kontaktaufnahme
6.3 Unlautere Druckausübung
6.4 Bankliches Chargeback-Verfahren
7.1 Haftung des Betreibers
7.2 Sonstige Bestimmungen
7.3 Anwendbare Rechtsvorschriften

1.1 Einleitung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Domainnamen (URL-Adressen), über die die offizielle Erreichbarkeit der Website (unabhängiges internationales Registrierungsportal) gewährleistet wird, einschließlich der mit dem System verbundenen mobilen Anwendungen, Subdomains sowie der zugehörigen Netzwerkanwendungen und Schnittstellen.

Anwendbare Rechtsvorschriften: Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (über Verbraucherrechte) und Richtlinie 2000/31/EG (über den elektronischen Geschäftsverkehr) sowie die damit verbundenen nationalen Rechtsvorschriften.

1.2 Rechtsgrundlage des Vertrags

Der Besteller (Käufer, Besucher, Nutzer) ist verpflichtet, dieses Dokument zur Kenntnis zu nehmen und anzuerkennen, sofern er auf diesem Portal einen Fahrzeugregistrierungsdienst bestellt.
Die endgültige Bestellung durch Bezahlung gilt als Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Während der wichtigsten Schritte des Einkaufs trifft der Besteller auf Kontrollkästchen (Checkboxes), die prägnant die wichtigsten Informationen enthalten und direkten Zugriff auf dieses Dokument sowie andere gesetzlich vorgeschriebene Hinweise bieten.
Das Aktivieren dieser Kontrollkästchen ist Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung; deren aktive Auswahl gilt als ausdrückliche Willenserklärung des Bestellers hinsichtlich der Annahme. Die Zustimmung durch den Besteller – gemäß Artikel 6 Absatz 1 und 4 der Richtlinie 2011/83/EU – hat auch dann Rechtswirkung, wenn der Betreiber die Bedingungen leicht zugänglich gemacht und die Annahme ausdrücklich erklärt wurde.

Diese Willenserklärung umfasst auch die Erklärung des Bestellers, dass er zur Kenntnis nimmt: Der Abschluss des Vertrags führt zu einer Zahlungspflicht und – sofern die Dienstleistung unmittelbar nach Vertragsschluss erbracht wird – das Widerrufsrecht nach Erbringung der Dienstleistung nicht mehr ausgeübt werden kann (siehe Punkt 6.1).

Der Vertragsinhalt wird durch zwingende Rechtsvorschriften sowie dieses Dokument gemeinsam bestimmt. Die AGB regeln die Rechte und Pflichten der Parteien, die Bedingungen für das Zustandekommen und die Erfüllung des Vertrags, die Zahlungsmodalitäten, die Haftungsbestimmungen sowie die Widerrufs- und Rechtsbehelfsregeln.

1.3 Unternehmensdaten

  • Enternova Kft. H-2161, Csomád, Szent István utca 48.; Steuernummer: 24892955-2-13, Firmenbuchnummer: 13 09 186967
    Kennnummer für Regierungsdokumente und offizielle Dienstleistungen: 5-6127000034822/A

Im Folgenden: Betreiber (Dienstleister, Agent, Vermittler).

* Der Vertrieb der ungarischen vignette basiert auf dem zentralisierten mobilen Vertriebssystem der Nationalen Mobilzahlung AG (Nemzeti Mobilfizetési Zrt.).
Link zur Regierungsseite anzeigen

1.4 Dienstleistungen der Plattform

Das Online-System bietet einen unabhängigen, internationalen Fahrzeugregistrierungsdienst, der die Registrierung von mautpflichtigen Straßennutzungsrechten mehrerer Länder auf einer einheitlichen Oberfläche ermöglicht.
Ziel des Dienstes ist es, den Nutzern auf einer mehrsprachigen Plattform eine schnelle, sichere und komfortable Registrierung mit verschiedenen Zahlungsmöglichkeiten und ständig erreichbarem Kundendienst zu bieten.

Der Begriff „vignette" ist im allgemeinen Sprachgebrauch verbreitet; der von der Plattform erbrachte Dienst bezieht sich tatsächlich auf die Online-Registrierung der Straßennutzungsberechtigung und nicht auf die Bereitstellung einer physischen vignette.
Beim Kauf sowie an verschiedenen Stellen des Portals, insbesondere bei den obligatorischen Akzeptanz-Checkboxen und in der Bestellübersicht, weist das System eindeutig darauf hin, dass Gegenstand der Bestellung der Fahrzeugregistrierungsdienst ist.

Das System kann für einzelne Länder über eine offizielle Partnerzertifizierung verfügen, worüber während des Kaufprozesses auf der Oberfläche eindeutig informiert wird.
Ist eine solche Kennzeichnung in einem bestimmten Segment nicht sichtbar, handelt der Betreiber in Bezug auf dieses Land als unabhängiger Registrierungsdienstleister auf Grundlage des Auftrags mit den angegebenen Fahrzeugdaten und leitet die Daten in das jeweilige behördliche System ein.
Der Betreiber prüft nicht die Beziehung zwischen dem Auftraggeber und dem angegebenen Fahrzeug; eine Fahrzeugregistrierung kann von jeder Person initiiert werden, unabhängig von ihrer Beziehung zum Fahrzeug.

Auf sämtlichen Oberflächen hebt der Betreiber seinen unabhängigen Status hervor und vermeidet ausdrücklich Bezeichnungen, Symbole, Markenelemente oder Designlösungen, die auf eine offizielle staatliche vignette-Plattform oder Partnerschaft hinweisen könnten.
Aufgrund von Kundenfeedback wird die Kommunikation laufend präzisiert, um etwaige Sprachmissverständnisse durch maschinelle Übersetzung zu vermeiden und den Status sowie den Charakter des Dienstes eindeutig darzustellen.

2.1 Inhalt des Registrierungsdienstes

Der Fahrzeugregistrierungsdienst der Plattform besteht aus zwei untrennbaren Elementen: (a) der Abwicklung der Fahrzeugregistrierung und (b) dem offiziellen behördlichen Eintrag der Straßennutzungsberechtigung.
Der Betreiber erhebt eine Gebühr für die Fahrzeugregistrierung, die von der behördlichen Gebühr getrennt ist, jedoch im Kaufprozess gemeinsam als Gesamtpreis inklusive Steuern angezeigt wird,
gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU sowie § 11 Absatz 1–2 der ungarischen Regierungsverordnung Nr. 45/2014. als Standardanzeige und zu zahlender Gesamtbetrag des Dienstes.

Untrennbare Bestandteile der Fahrzeugregistrierung (über den behördlichen Eintrag hinaus) sind:

  • SMS-Benachrichtigung bei erfolgreicher Registrierung

  • 24/7 verfügbarer Kundendienst

  • Comfortia Austausch-Garantie (siehe Punkt 4.1)

  • Auxil Bußgeldmanagement (siehe Punkt 4.2)

Angewandte Rechtsvorschrift: Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2011/83/EU.
* Im Falle einer ungarischen vignette richtet sich der Dienst nach Punkt 4.1.1 der AGB, dieser Punkt findet daher keine Anwendung.

2.2 Bestellung des Dienstes

Bei der Bestellung ist der Besteller verpflichtet, sämtliche vom jeweiligen Mautsystem geforderten Daten anzugeben. Dazu gehören in der Regel die Fahrzeugkategorie, das Länderkürzel (Nummernschild-Präfix), das Kennzeichen selbst, das geplante Anfangsdatum und die Dauer der Straßennutzung, das durch die vignette abzudeckende Gebiet (Land oder Region) sowie die Kontaktdaten des Bestellers (E-Mail-Adresse, Telefonnummer). Manche Länder verlangen zusätzliche Daten (z. B. Fahrgestellnummer, Passnummer, Name); diese zusätzlichen Anforderungen beruhen nicht auf Entscheidungen des Betreibers, sondern auf den Vorgaben des jeweiligen Mautsystems.
Einzelheiten der Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen (abrufbar: je nach Sprache unterschiedlicher Link – im Footer).

2.3 Gebühr und Bezahlung des Dienstes

Das Zusammenfassungsfenster an der Kasse zeigt die während der Bestellung angegebenen Daten sowie die gesamte Gebühr für die Fahrzeugregistrierung (inklusive der behördlichen Gebühr für die Straßennutzungsberechtigung). Somit wird ein einziger, gesamter Bruttobetrag angezeigt. Dieser Betrag umfasst sämtliche anfallenden Kosten und Steuern; dem Besteller entstehen weder im weiteren Zahlungsprozess noch danach zusätzliche Gebühren. Es gibt kein automatisches oder wiederkehrendes Abonnement, und es erfolgen auch später keine versteckten Gebühren.

Im letzten Schritt erscheint die Bezahlseite der Bank, auf der der zu zahlende Gesamtbetrag und die Währung erneut angezeigt werden. Das stellt sicher, dass der Besteller vor Abschluss der Zahlung nochmals den vollständigen, zu zahlenden Betrag sowie die verwendete Währung bestätigt.

Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie (EU) 2015/2366 des Europäischen Parlaments und des Rates (PSD2), Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechte), nationale Umsetzung der Richtlinie (2005/29/EG).

2.4 Dienstleistungen und Erfüllungsort

a) Bei Straßennutzungsberechtigungen, die in Mitgliedstaaten der Europäischen Union gültig sind, handelt der Dienstleister als Vermittler zugunsten der nationalen Mautdienste, indem der Dienst anhand der angegebenen Fahrzeugdaten vermittelt wird.
Bei der von dem Dienstleister erbrachten Online-Abwicklung und Komfortleistung wird der jeweilige Mehrwertsteuersatz des entsprechenden vignette-Landes angewendet.

b) Straßennutzungsberechtigungen in Nicht-EU-Ländern – Weißrussland, Moldova und Schweiz – gelten als Leistungserbringung in Drittländern.
In solchen Fällen wird der Mehrwertsteuersatz des Firmensitzes des Dienstleisters (ungarischer Mehrwertsteuersatz) berechnet.

c) Die für die Dienstleistung geltenden Steuersätze:
Weißrussland – 27 % MwSt. (ungarischer Satz), Moldova – 27 % MwSt., Schweiz – 27 % MwSt.,
Österreich – 20 %, Tschechien – 21 %, Rumänien – 21 %, Slowenien – 22 %, Bulgarien – 20 %, Litauen – 21 %, Slowakei – 23 %.

Angewandte Rechtsvorschriften:
– Durchführungsverordnung (EU) 282/2011, Artikel 31a Absatz 2 Buchstabe j
– Richtlinie 2006/112/EG des Rates, Artikel 47

Die Annahme des Registrierungsdienstes erfolgt durch das Setzen der auf der Kassenseite erscheinenden, obligatorisch zu aktivierenden Kontrollkästchen.

Der Dienstleister vermittelt im Namen und im Auftrag des Bestellers die Straßennutzungsberechtigung als Vermittler zugunsten folgender Aussteller:

Österreich – ASFINAG (Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft), Schnirchgasse 17 (Austro Tower), Wien, 1030
Tschechien – Staatlicher Fonds für Verkehrsinfrastruktur (Státní fond dopravní infrastruktury, SFDI), Sokolovská 1955/278, Prag 9, 19000
Rumänien – Nationale Gesellschaft für Straßeninfrastrukturverwaltung (Compania Națională de Administrare a Infrastructurii Rutiere S.A., CNAIR), Dinicu Golescu Krt. 38, Bukarest (1. Bezirk), 010873
Slowenien – DARS d.d. (Autobahngesellschaft Sloweniens), Ulica XIV. divizije 4., Celje, 3000
Slowakei – Direktion für Straßenverwaltung der Slowakei (Slovenská správa ciest, SSC), Dúbravská cesta 115/22, Bratislava – Karlova Ves, 84104
Bulgarien – Agentur für Straßeninfrastruktur – Nationale Mautverwaltung (Агенция „Пътна инфраструктура“ – Национално Тол Управление), Nikola-Petkov-Boulevard 86, Sofia, 1618
Schweiz – Eidgenössisches Amt für Zoll und Grenzsicherheit (Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, BAZG), Taubenstrasse 16, Bern, 3003
Moldova – Nationale Straßenverwaltung (Administrația Națională a Drumurilor S.A.), Bucuriei utca 12A, Chișinău, 2004
Litauen – Via Lietuva AB (litauische Straßenverwaltung), Kauno utca 22-202, Vilnius, 03212
Weißrussland – Generaldirektion Belavtodor, Zagorodny pereulok 58A, Minsk, 220073

* Der Vertrieb der ungarischen vignette basiert auf dem zentralisierten mobilen Vertriebssystem der Nationalen Mobilzahlung AG.

3.1 Erbringung der Dienstleistung

Nach erfolgreicher Bezahlung beginnt der Betreiber unverzüglich mit der Bearbeitung der Bestellung im System des jeweiligen Ziellandes. Gleichzeitig sieht der Besteller ein Countdown-Fenster auf der Oberfläche, das die voraussichtliche Bearbeitungszeit anzeigt, und erhält eine automatische E-Mail-Bestätigung an seine angegebene E-Mail-Adresse.

Diese Bestätigung weist eindeutig darauf hin, dass die Erbringung des Dienstes – also die Fahrzeugregistrierung – begonnen hat, gleichzeitig aber auch, dass der Dienst bis zum Eingang der nächsten (endgültigen) Bestätigung noch nicht abgeschlossen ist, die Straßennutzungsberechtigung somit noch aussteht.
Die übliche Bearbeitungszeit beträgt 1–8 Minuten (maximal ca. 16 Minuten); unter außergewöhnlichen Umständen (z. B. Überlastung externer Systeme) kann diese Zeit länger sein.

Kann die Dienstleistung nicht innerhalb der Wartezeit erbracht werden und könnte dies für den Besteller eine unzumutbare Verzögerung bedeuten (z. B. erhebliche Wartezeit auf der Straße aufgrund eines Fehlers des externen Mautsystems), storniert der Betreiber die Bestellung automatisch. In diesem Fall erhält der Besteller eine Stornierungsbenachrichtigung per E-Mail und SMS; die Zahlungstransaktion wird zurückgebucht (vollständige Rückzahlung des gezahlten Betrags), und der ausgestellte Beleg erhält eine Stornomarkierung. Gleichzeitig wird das System zeitlich blockiert, um erneute Käufe unter denselben Bedingungen zu verhindern und Mehrfachbestellungen zu vermeiden.

Nach erfolgreichem Abschluss der Fahrzeugregistrierung im Mautsystem des Ziellandes erhält der Besteller unverzüglich per E-Mail die endgültige Bestätigung über die Erbringung der Dienstleistung. Diese enthält die Bestelldetails und zudem in einer separaten E-Mail einen Link zum Finanzbeleg (Rechnung oder Quittung).

Der Vertrag gilt als erfüllt, sobald der Betreiber die vom Besteller gewünschte Fahrzeugregistrierung vollständig durchgeführt, die erforderlichen Fahrzeugdaten eingegeben und im zuständigen Verwaltungssystem validiert, das Straßennutzungsrecht erworben und dem Besteller eine Bestätigung gesendet hat. Der Betreiber informiert den Besteller dann auch per SMS unter der angegebenen Telefonnummer, um Missverständnisse aufgrund möglicher E-Mail-Zustellungsprobleme zu vermeiden und die mehrkanalige Information entsprechend dem Dienstleistungscharakter zu gewährleisten.

Die Straßennutzungsregelungen einiger Länder erlauben keine sogenannte „Nachbuchung“ selbst bei teilweiser Überschneidung. Das bedeutet, kauft der Besteller eine Maut für einen Zeitraum, der ganz oder teilweise mit einer bereits bestehenden oder laufenden Berechtigung überlappt, gestattet das System keine Verlängerung oder Ergänzung der vorherigen Berechtigung. In diesem Fall beginnt die Gültigkeit der gekauften Maut automatisch nach Ablauf der vorherigen Berechtigung für genau den im Auftrag festgelegten und bezahlten Zeitraum.

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall – aufgrund lokaler Vorschriften und der Bindungen des offiziellen Mautsystems des betreffenden Landes – keine Rückerstattung möglich ist.
Mit dem Absenden der Bestellung erkennt der Besteller ausdrücklich an und akzeptiert, dass eine aus oben genannten Umständen resultierende zeitliche Verschiebung außerhalb des Verantwortungsbereichs des Dienstleisters liegt und keinen Erstattungsanspruch begründet.

3.2 Finanzbeleg

Mit der Erfüllung der Bestellung wird dem Besteller gleichzeitig – in einer separaten E-Mail – der Link zum Finanzbeleg (Rechnung oder Quittung) übermittelt. Hat der Besteller während des Kaufs das Checkbox „Ich möchte eine Rechnung" nicht markiert und keine Rechnungsdaten angegeben, wird automatisch eine Quittung erstellt.

Angewandte Rechtsvorschriften: Mehrwertsteuerrichtlinie der Europäischen Union (2006/112/EG) Artikel 226 sowie §§ 166 (1) und 169–171 des ungarischen MwSt.-Gesetzes.

Bei Bedarf sieht der Besteller in dem erhaltenen Finanzbeleg (je nach Land unterschiedlich) eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten (Nettobetrag, weitergereichte Steuer usw.), was nicht im Widerspruch dazu steht, dass beim Kauf ein Bruttogesamtbetrag kommuniziert wurde (vgl. Punkt 2.3).
Wegen seiner Steuerpflicht ist der Betreiber verpflichtet, auf der ausgestellten Rechnung den Steuerbetrag, den angewandten Steuersatz und den Steueranteil auszuweisen.
Beim Kauf bestätigt der Besteller durch das Aktivieren eines verpflichtenden Kontrollkästchens, dass er den genauen Inhalt des Kaufs (insbesondere den Fahrzeugregistrierungsdienst und den zu zahlenden Gesamtpreis) kennt und somit vor Vertragsschluss umfassend über den Dienst informiert wurde.

Es ist dem Dienstleister nicht möglich, Rechnungen für Vorsteuererstattung auszustellen. Der Besteller bestätigt bei der Eingabe der Rechnungsdaten an der Kasse, dass er den Dienst als Endverbraucher in Anspruch nimmt.

Eine etwaige berichtigende oder stornierende Rechnung (Gutschrift) des Anbieters (auf Wunsch des Bestellers oder aus technischen Gründen) ändert oder storniert die Daten der betreffenden Originalrechnung gemäß § 170 MwSt.-Gesetz.
Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass er in seiner Buchhaltung stets den letzten gültigen Beleg als maßgeblichen Stand erfassen muss.

Angewandte Rechtsvorschriften: Gesetz Nr. CXXVII von 2007 über die Mehrwertsteuer, insbesondere §§ 166 (1) und 169–171, sowie Artikel 369a–369k der Richtlinie 2006/112/EG.
* Diese Bestimmung gilt nicht beim Kauf einer ungarischen vignette.

3.3 Zugang zur Rechnung und Quittung

Nach erfolgreichem Kauf sendet das System typischerweise innerhalb weniger Minuten den Download-Link für die Rechnung/Quittung per E-Mail. Vor dem Download wird der Besteller vom System um eine CAPTCHA-Robotprüfung und E-Mail-Bestätigung gebeten.
Der Finanzbeleg kann 365 Tage ab Kauf über den geschickten Link abgerufen werden.

Angewandte Rechtsvorschrift: Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO/GDPR) Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f, Prinzipien der Datenintegrität und Vertraulichkeit.

4.1 Comfortia

Der ergänzende Service Comfortia bietet neben den Registrierungsdiensten Mehrwert-Leistungen, auf die der Besteller wie folgt Anspruch hat:

  • Korrektur von Zahlendreher/Vertipper im Kennzeichen: Bei sofort oder künftig gültiger Straßennutzungsberechtigung kostenlose (einmalige) Änderung eines versehentlich falsch eingegebenen Kennzeichens.

  • Änderung des Länderkürzels: Bei sofort oder künftig gültiger Rechte einmalige Änderung eines falsch angegebenen Ländercodes.

  • Änderung der Fahrzeugkategorie: Bei sofort oder später gültiger Rechte einmalige Korrektur einer falsch gewählten Fahrzeugkategorie – auch wenn die neue Kategorie eine höhere Gebühr verursacht (die Preisdifferenz wird vom Betreiber getragen).

  • Änderung des Ziellandes: Bei sofort oder später beginnender Rechte einmalige Änderung eines falsch gewählten Ziellandes – auch dann, wenn diese Änderung im Normalverfahren wegen unterschiedlicher Systeme nicht möglich wäre.

  • Änderung des Beginns der Gültigkeit: Bei sofort oder später startender Rechte einmalige Änderung eines falsch eingegebenen Anfangsdatums.

  • Schutz vor teilweisen Tippfehlern: Automatische und falls nötig manuelle Überprüfung auf offensichtliche Eingabefehler bei den Daten.

  • Storno-Option: Rückforderung (volle Rückerstattung) der Gebühr für später beginnende Straßennutzungsrechte, wenn die Stornierung spätestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit erfolgt. * (Ausgenommen Jahres-vignette, siehe unten.)

* Die 24-Stunden-Frist stellt keine Einschränkung des gesetzlichen Widerrufsrechts dar, sondern ist eine vom Betreiber freiwillig vorab gewährte Rückerstattungsmöglichkeit, die für den gesamten Service gilt – unabhängig von den Bedingungen des ursprünglichen vignette-Ausstellers.
Bei einer Jahres-vignette ist eine Stornierung nicht möglich, ein Austausch kann beantragt werden!

Die Schutzfunktion gegen partielle Tippfehler stellt sicher, dass offensichtliche Eingabefehler des Bestellers bei der Dateneingabe zunächst vom System automatisch, und bei Bedarf zusätzlich manuell überprüft werden. In solchen Fällen ist der Administrator des Betreibers berechtigt, beim Besteller eine Präzisierung (Korrekturdaten) anzufordern oder – falls der Fehler eindeutig identifizierbar und behebbarkeit ist – die Korrektur auch ohne Mitwirkung des Bestellers vorzunehmen. Diese Dienstleistung dient dazu, berechtigte Bußgelder aufgrund von Tippfehlern zu vermeiden (z. B. dass wegen eines Tippfehlers die Registrierung nichtig wird).

Pro Bestellung sind maximal zwei verschiedene Comfortia-Korrekturanträge zulässig, jeweils nur einmal (pro Transaktion). Die Aktivierung des Schutzes gegen Teiltippfehler wird dabei nicht mitgezählt.

Alle durch Comfortia entstehenden Mehrkosten (z. B. zusätzlicher administrativer Aufwand, neue Fahrzeugregistrierung und deren Maut, Aufpreis für Wechsel in höhere Kategorie, wiederholte Bankgebühren, SMS, Währungsverluste) trägt ausnahmslos der Betreiber.
Comfortia-Anträge, die über das Ticket-Supportsystem eingereicht werden, werden in der Regel innerhalb von 10–25 Minuten bearbeitet und umgesetzt.

Der Comfortia-Service ist eine vom Betreiber freiwillig eingeräumte Garantie, welche die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers (z. B. Ansprüche bei mangelhafter Leistung) nicht beeinträchtigt und nicht einschränkt.
* Im Falle einer ungarischen vignette richtet sich der Service nach Punkt 4.1.1 der AGB, dieser Abschnitt findet daher keine Anwendung.

4.1.1 Optimum-Paket (exklusiver Mehrwertdienst)

Im Rahmen des Kaufs einer ungarischen vignette kann die Straßennutzungsgebühr (E-vignette) ausschließlich als Teil des Optimum-Pakets über den Dienstleister erworben werden. Das Optimum-Paket ist ein Zusatzleistungspaket, das der Dienstleister ergänzend zum Basisdienst der NMFR dem Besteller anbietet und das gemäß Punkt 3.2.1 der Geschäftsbedingungen für Wiederverkäufer der Nationalen Mobilzahlung AG (VÜSZ) als exklusiver Mehrwertdienst gilt.

Möchte der Besteller das Optimum-Paket nicht in Anspruch nehmen, kann er die Bestellung jederzeit ohne Folgen abbrechen und den Kaufvorgang über den ebenfalls im Einstiegsangebot angebotenen Link ohne Optimum-Paket auf der zentralen Verkaufsseite der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. fortsetzen.
Auf diese Option weist der Dienstleister zu Beginn des Einkaufsprozesses ausdrücklich hin und stellt einen direkten Weiterleitungslink zur zentralen Oberfläche der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. bereit.

Der Preis des Optimum-Pakets variiert je nach Art der ausgewählten E-vignette (täglich, wöchentlich, monatlich, jährlich) sowie der Fahrzeugkategorie. Der genaue Preis wird im Kassiervorgang, vor Abschluss der Zahlung, separat und getrennt vom Preis der E-vignette angezeigt und erscheint auch auf dem für den Besteller ausgestellten Beleg bzw. der Rechnung separat ausgewiesen. Der Preis des Optimum-Pakets hängt ausschließlich von der gewählten Fahrzeugart, dem Zeitraum und dem Gebiet ab.
Der vom Besteller eingesehene Optimum-Preis bleibt bei späteren Einkäufen unter denselben Bedingungen (gleiche E-vignette-Art und Fahrzeugkategorie) unverändert.

Das Optimum-Paket umfasst die folgenden Leistungen:

a) Korrektur von Tippfehlern: Der Besteller kann innerhalb von 60 Kalendertagen nach Erfüllung der Bestellung einmalig und je Bestellung kostenfrei eine Korrektur des im Auftrag angegebenen Kennzeichens verlangen, wenn ein Tippfehler oder sonstiger dem Besteller zuzurechnender Eingabefehler vorliegt.
Der Dienstleister behält es sich vor, die Änderung zu verweigern, sollte der Tippfehler mehr als 3 Zeichen betreffen und somit ein anderes Fahrzeug vorgetäuscht werden könnte.

b) Änderung des Ziellandes: Innerhalb von 60 Kalendertagen ab Erfüllung kann der Besteller einmalig und pro Bestellung eine kostenfreie Änderung des Ziellandes (Gültigkeitsbereich) verlangen.

c) Stornierung und vollständige Rückerstattung: Der Besteller ist berechtigt, die Bestellung zu stornieren und eine vollständige Rückzahlung (sowohl des Preises der E-vignette als auch des Optimum-Paket-Preises) zu verlangen, sofern das Storno mindestens 24 Stunden vor Beginn der E-vignette-Gültigkeit schriftlich beim Dienstleister erfolgt.
Dieses Recht auf Rückerstattung gilt nicht für vignette-Produkte mit Jahresgültigkeit aufgrund deren spezieller Natur und Verkaufsbedingungen.

d) SMS-Benachrichtigung: Der Dienstleister sendet automatische SMS-Benachrichtigungen an die vom Besteller angegebene Telefonnummer zu wesentlichen Ereignissen im Zusammenhang mit der Bestellung, insbesondere über den erfolgreichen Kauf, das anstehende Ablaufen der E-vignette und das Ende der Gültigkeit – im Interesse der Verkehrssicherheit und Information des Bestellers.

Die Nutzung des Optimum-Pakets ist eine freie Entscheidung des Bestellers. Die im Optimum-Paket enthaltenen Leistungen haben einen eigenen wirtschaftlichen Wert, gehen über den NMFR-Basisdienst hinaus und können vom Besteller beim Dienstleister ausschließlich im Rahmen des Optimum-Pakets in Anspruch genommen werden.
Besteht kein Interesse an dem Optimum-Paket, wird durch einen direkten Link im ersten Schritt des Einkaufsprozesses der Zugang zum NMFR-Basisdienst über einen anderen Wiederverkäufer auf der zentralen Verkaufsplattform der Nemzeti Mobilfizetési Zrt. ermöglicht.

Der Dienstleister erhebt beim Kauf keine zusätzliche Komfortgebühr.

4.2 Auxil

Auxil ist ein ergänzender Service, der als Bestandteil des hier bestellten Fahrzeugregistrierungsdienstes Rechtsbeistand in Fällen bietet, in denen der Besteller aufgrund von Umständen, die direkt mit dem hier bestellten Service zusammenhängen, einen Bußgeldbescheid erhält.
Typische Gründe sind dabei:

  • Nachträglicher Kauf: Die Straßennutzungsberechtigung wurde nicht vor Einfahrt in den gebührenpflichtigen Straßenabschnitt gekauft (bzw. außerhalb der Kulanzfrist), wodurch ein Bußgeld verhängt wurde.

  • Tippfehler bei den Fahrzeugdaten: Bußgelder aufgrund falsch eingegebener oder fehlerhafter Fahrzeugdaten (z. B. Tippfehler im Kennzeichen oder Ländercode).

  • Falsch angegebene Fahrzeugkategorie: Zahlung der Maut für eine nicht zutreffende Fahrzeugkategorie, daher Bußgeld.

  • Falsch ausgewähltes Zielland: Registrierung einer vignette für das falsche Land.

  • Falscher Ländercode: Angabe eines falschen Ländercodes beim Kauf, Bußgeld für das Fahrzeug bzw. dessen Halter.

In solchen Fällen kann sich der Besteller innerhalb von 180 Tagen nach Bestellung mit den Bußgeldunterlagen an den Betreiber wenden.
Der Besteller ist verpflichtet, den behördlichen Bußgeldbescheid/Zahlungsschein sowie alle relevanten Unterlagen einzureichen; anschließend kann er die Unterstützung durch den Betreiber anfordern.
Der Betreiber handelt dann – falls nötig mit externen juristischen Partnern – als bevollmächtigter Vertreter vor der zuständigen Behörde: Er kann einen Rechtsbehelf beantragen, Stundungen oder Ratenzahlung initiieren oder aus Gründen der Angemessenheit eine Reduzierung des Bußgelds ersuchen.

In bestimmten Einzelfällen kann der Betreiber das Bußgeld für den Besteller sogar (bis zu einem Höchstbetrag von 300 EUR) erstatten – auch dann, wenn das Bußgeld ausschließlich auf das Verschulden des Bestellers zurückzuführen ist. Eine solche Kompensation kann nur erfolgen, wenn der Betreiber nach Abwägung aller Umstände entscheidet, dass eine Verzögerung oder ein Fehler im Rahmen der Dienstleistung mitursächlich war oder ein anderer Härtefall vorliegt. Ein Anspruch hierauf besteht nicht, jede Einzelfallentscheidung liegt im Ermessen des Betreibers.

Die Nutzung des Auxil-Services berührt nicht die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers auf gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsbehelfe. Die durch Auxil gewährte Hilfe stellt eine freiwillige Unterstützung des Betreibers dar und garantiert nicht die Aufhebung oder Reduzierung des Bußgelds.
Auxil gilt nicht in Fällen, in denen der Besteller mautpflichtige Straßenabschnitte befährt, für die keine (oder keine zu beantragende) Berechtigung vorliegt (z. B. aufpreis- oder streckenpflichtige Straßen, Brücken oder Tunnel mit Sondergebühren).
* Im Fall einer ungarischen vignette richtet sich der Service nach Punkt 4.1.1 der AGB, diese Bestimmung findet daher keine Anwendung.

5.1 Verantwortung des Bestellers

Das erfolgreiche Durchführen einer Zahlungstransaktion bedeutet nicht, dass die Straßennutzungsberechtigung bereits gültig ist – die Gültigkeit der vignette tritt ausschließlich mit Eingang sämtlicher vom System versendeter Bestätigungen ein und nachdem der Besteller die darin aufgeführten Daten (Fahrzeugdaten, persönliche Daten, Datum, Land usw.) geprüft und für korrekt befunden hat. Zahlungsbelege (Quittung, Rechnung, Transaktions-ID) allein berechtigen nicht zur Straßennutzung.

Im Falle eines Bußgelds oder eines anderen Schadensanspruchs kann ausschließlich das tatsächlich in Kraft getretene Nutzungsrecht (bzw. dessen Fehlen) als Grundlage für Ansprüche herangezogen werden. Einfahren auf mautpflichtige Streckenabschnitte ist nur zulässig, wenn der Besteller über einen gültigen elektronischen Nachweis der Berechtigung verfügt und die darin enthaltenen Daten mit denen aus dem Kaufprozess übereinstimmen.

Der Betreiber erfüllt jede Bestellung ausschließlich auf Grundlage der vom Besteller angegebenen Daten und ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob für dasselbe Fahrzeug und denselben – oder sich überschneidenden – Zeitraum bereits eine gültige Berechtigung besteht oder ob die angegebene Fahrzeugkategorie, das Länderkürzel oder das Kennzeichen korrekt sind.
Das System prüft jedoch bei der Dateneingabe in vielen Fällen automatisch das Format des Kennzeichens und warnt den Besteller, falls die Eingabe offensichtlich fehlerhaft ist oder das Ursprungsland und das Zielland vertauscht wurden – und unterstützt damit die korrekte Dateneingabe.

Der Besteller haftet vollständig für die Richtigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und erkennt an, dass der Betreiber für daraus resultierende Fehler (z. B. Bußgelder wegen falscher Kategorie, ungültige Berechtigung wegen Tippfehler beim Kennzeichen, falsches Länderkürzel oder Zielland) nicht verantwortlich ist.

Der Besteller ist nicht berechtigt, vom Betreiber eine Rückerstattung zu fordern mit der Begründung, dass für das betreffende Fahrzeug und den betreffenden Zeitraum bereits ein gültiges Nutzungsrecht bestand (ganz oder teilweise überlappend), oder dass der Dienst andernorts (z. B. bei anderen Wiederverkäufern oder direkt auf der staatlichen Plattform) günstiger erhältlich gewesen wäre.

Die Prüfung der Gültigkeit liegt jederzeit in der Verantwortung des Bestellers. Er ist außerdem dafür verantwortlich, bis zur Erfüllung des Dienstes zu warten und mautpflichtige Straßenabschnitte erst nach Erhalt einer gültigen Berechtigung zu benutzen.

Der Besteller ist dafür verantwortlich, die Erbringung des Dienstes – auf Grundlage der obigen Benachrichtigungen – anzuerkennen, sofern diese nach den angegebenen Daten erfolgte. Ist sich der Besteller unsicher und veranlasst aus Vorsicht mehrfach Bestellungen, die alle ausgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für doppelte Käufe, es sei denn die Doppelung ist eindeutig auf einen technischen Fehler des Systems zurückzuführen oder ein Gesetz sieht etwas anderes vor.

Im Falle mehrfacher, ungerechtfertigter Bestellungen kann der Betreiber aus Kulanz entscheiden, doppelte Beträge zu erstatten, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Wiederholt der Besteller eine Bestellung vor Ablauf der im System angezeigten Schutzfrist (siehe Punkt 3.1) und ohne Absprache, und wird diese ausgeführt, trägt der Besteller die Verantwortung für alle daraus entstehenden Verluste.

Bei rumänischer vignette (Rovinieta, Maut) ist eine Korrektur versehentlich falsch eingegebener Fahrgestellnummern nicht über diese Plattform möglich; dies muss vom Kunden direkt unter Vorlage der Unterlagen und einem Antrag bei der rumänischen Mautbehörde beantragt werden.
Um Tippfehler zu vermeiden, wird bei der Rovinieta ein zusätzliches Bestätigungsfenster für die Fahrgestellnummer angezeigt, analog zur Bestätigung des Kennzeichens in anderen Fällen.

5.2 Anfechtung der Bestellung, Beschwerde

Im Rahmen des Einkaufsprozesses begegnet der Besteller, entsprechend der Richtlinie 2011/83/EU, aktiven Bestätigungselementen (Checkboxes), deren Akzeptanz Voraussetzung für den Abschluss der Bestellung ist. Ziel dieser Elemente ist es sicherzustellen, dass der Besteller vor Vertragsschluss die AGB, die Datenschutzhinweise und andere obligatorische Erklärungen zur Kenntnis nimmt und ausdrücklich akzeptiert. Auf der Kassenoberfläche und der Bankzahlungsseite wird der zu zahlende Gesamtbetrag – in einer Summe, inklusive Steuern und unter Angabe der Währung – mindestens zweimal eindeutig angezeigt. Aus steuerlichen Gründen können die Einzelpositionen auf der Rechnung/Quittung aufgeschlüsselt erscheinen, dies hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit des beim Kauf kommunizierten Gesamtbetrags.

Nach Abschluss des Kaufs ist der Besteller grundsätzlich nicht berechtigt, den Transaktionsbetrag oder die Höhe der berechneten Gebühr anzufechten, wenn diese vor Bezahlung klar erkennbar waren und genehmigt wurden. Es besteht auch kein Anspruch auf (teilweise oder vollständige) Rückerstattung mit der Begründung, dass der Dienst anderswo kostenlos oder günstiger verfügbar gewesen wäre, der Besteller die Bedingungen nicht gelesen oder den Preis oder die Währung missverstanden hat oder aus irgendeinem Grund den Dienst letztlich doch nicht in Anspruch nehmen möchte.

Der Besteller ist dafür verantwortlich, den Abschluss der Dienstleistung abzuwarten und erst danach – mit gültiger Berechtigung – eine mautpflichtige Strecke zu befahren. Die besonderen Regelungen für bestimmte gebührenpflichtige Streckenabschnitte (Brücken, Tunnel usw.) sind ebenfalls zu beachten; der Betreiber haftet nicht für Schäden, die aus deren Missachtung entstehen. In vielen Fällen wird dem Besteller eine besondere Information über diese Zusatzgebühren zusammen mit der Bestellung übermittelt; jedoch ist in erster Linie der Besteller verpflichtet, die örtlichen Vorschriften zu beachten. Wird bei der Fahrt ein entsprechendes Zeichen, Straßenmarkierung, eine Schranke, ein Terminal etc. angezeigt, aus dem hervorgeht, dass eine Sondergebühr zu zahlen ist (und die vignette des jeweiligen Landes oder Landkreises dafür nicht gültig ist), darf der Abschnitt nur auf eigene Verantwortung genutzt werden; der Betreiber kann für etwaige Versäumnisse nicht haftbar gemacht werden.

6.1 Widerrufsrecht

Gesetzliches Widerrufsrecht: Nach Richtlinie 2011/83/EU und der ungarischen Regierungsverordnung Nr. 45/2014. steht dem Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Stimmt der Besteller jedoch während des Kaufs ausdrücklich dem sofortigen Beginn der Dienstleistung zu (durch Ankreuzen des entsprechenden Kontrollkästchens) und nimmt zur Kenntnis, dass er sein Widerrufsrecht nach vollständiger Leistung verliert, so entfällt das Recht auf Widerruf mit Erfüllung des Dienstes. Da der Betreiber die Fahrzeugregistrierung nach Zahlungseingang unverzüglich beginnt und in aller Regel innerhalb weniger Minuten abschließt, erlischt das Widerrufsrecht mit Leistungserbringung.

Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie 2011/83/EU Artikel 16(a) (Widerrufsausschluss bei vollständig erbrachter Leistung), ungarische Regierungsverordnung Nr. 45/2014., § 29 Absatz 1 a).

Comfortia-Stornomöglichkeit (freiwilliges Entgegenkommen): Über das gesetzliche Widerrufsrecht hinaus gewährt der Betreiber im Rahmen des Comfortia-Services (Punkt 4.1) freiwillig die folgende Rücktrittsmöglichkeit:

(A) Wenn das Straßennutzungsrecht noch nicht in Kraft getreten ist: In diesem Fall kann der Kauf bis zum Start der Gültigkeit gekündigt werden. Die Stornierung ist über das Online-Kontaktformular zu beantragen; daraufhin sendet der Betreiber eine auszufüllende Storno-Erklärung, die der Besteller eigenhändig unterschrieben als Foto oder Scan spätestens 24 Stunden vor Gültigkeitsbeginn zurücksenden muss. Nach Eingang der unterschriebenen Erklärung erfolgt die vollständige Rückerstattung automatisch auf das ursprünglich für die Zahlung verwendete Konto bzw. Zahlungsmittel (es ist nicht möglich, eine separate Kontonummer anzugeben). Die Rückerstattung wird innerhalb weniger Stunden nach Eingang der Erklärung ausgelöst; die Gutschrift erfolgt je nach Zahlungsdienst in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen. In manchen Fällen erscheint die Rückerstattung nicht als neuer Posten, sondern der Status der ursprünglichen Transaktion wird auf „reversed“ gesetzt.

Wenn der Besteller spätestens 24 Stunden vor Beginn der Gültigkeit seine Storno-Erklärung ordnungsgemäß einreicht, erhält er den vollen eingezahlten Betrag zurück.

(B) Wenn das Straßennutzungsrecht bereits in Kraft getreten ist: Bereits aktive (gültige) Nutzungsrechte können nicht storniert und nicht rückerstattet werden.

Änderungen sind in diesem Fall nur im Rahmen des Comfortia-Services (Punkt 4.1) und dessen beschränktem Geltungsbereich möglich.
* Im Fall einer ungarischen vignette richtet sich der Dienst nach Punkt 4.1.1 der AGB, dieser Abschnitt findet daher keine Anwendung.

6.2 Kontaktaufnahme

Auf der Seite befindet sich ein direkter Kontakt zum 24/7 erreichbaren Kundendienst (Online-Kontaktformular) im Footer. Der Kundendienst ist an jedem Tag des Jahres rund um die Uhr erreichbar; die durchschnittliche Antwortzeit liegt bei 1–15 Minuten (je nach Auslastung). Nach Auswahl des passenden Support-Menüs kann der Besteller auch angeben, falls seine Bestellung nicht innerhalb der üblichen Zeit eingetroffen ist. In diesem Fall sendet der Betreiber alle bisherigen Bestätigungs-E-Mails erneut (in der Regel drei verschiedene Nachrichten) sowie die SMS-Benachrichtigung. Dies ist für eine bestimmte Bestellung nur einmal möglich; falls die Bestätigungen danach nicht eintreffen, kann der Besteller ein neues Support-Ticket eröffnen.
Eingegangene Supportfälle werden in der Regel innerhalb von 1–15 Minuten geprüft und abhängig von der Art des Problems umgehend bearbeitet und beantwortet.

Die Kontaktaufnahme ist grundsätzlich von jeder vom System akzeptierten gültigen E-Mail-Adresse möglich. Aus Gründen des Datenschutzes und der Sicherheit können jedoch nur solche Anfragen bearbeitet werden, die einer in unserem System erfassten gültigen Bestellung eindeutig zugeordnet werden können.

Anfragen, Beschwerden oder Ansprüche im Namen einer anderen Person oder von einer anderen E-Mail-Adresse werden (auch wenn sich der Antragsteller als Familienmitglied, Bevollmächtigter, Sachbearbeiter oder sonstiger Vertreter ausgibt) grundsätzlich abgelehnt – es sei denn, der tatsächliche (ursprüngliche) Auftraggeber hat zuvor eindeutig, schriftlich und nachweislich die Vertretung dieses Dritten erlaubt und die notwendigen Nachweise (unterzeichnet und unter Einhaltung der Datenschutzerfordernisse) vorgelegt.

Neben gesetzlichen Pflichten ist der Betreiber frei in der Auswahl der Kommunikationskanäle.
Es werden keine telefonischen Kundendienstnummern oder individuellen E-Mail-Adressen bereitgestellt; der Kontakt erfolgt ausschließlich über das Kontaktformular auf der Online-Plattform.
Hierdurch erfüllt der Betreiber alle einschlägigen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere gemäß Artikel 5 Absatz 1 c) der Richtlinie 2000/31/EG (unmittelbare elektronische Erreichbarkeit) und Artikel 21 der Richtlinie 2011/83/EU (Kosten für telefonischen Kontakt).

In bestimmten Zeiten kann auch ein „Chat“-Fenster auf der Benutzeroberfläche erscheinen, um eine schnellere Kontaktaufnahme zu ermöglichen; dessen Fehlen oder vorübergehende Nichtverfügbarkeit ist jedoch nicht einforderbar, da es sich um einen rein fakultativen, überwiegend zu Informationszwecken und zur Orientierung neuer Besucher bereitgestellten Zusatzkanal handelt.

Nach einer erfolgreichen Bestellung ist es erforderlich, auf deren Abschluss zu warten (der Service dauert in der Regel 1–8 Minuten), bis dahin kann kein Support-Ticket zu dieser Bestellung angelegt werden (beispielsweise "Ich habe meine Bestellung nicht erhalten").
Da die eingehende Bestellung in die Bearbeitungswarteschlange gelangt, ist es nicht möglich, während der Bearbeitungszeit sofort eine Änderung oder Stornierung anzufordern, bevor die Bestellung ausgeführt wurde.

Änderungsanfragen können nach Abschluss der Bestellung (nach Versand von SMS und E-Mail) ab einer Minute eingereicht werden – siehe Comfortia (4.1).

6.3 Unlautere Druckausübung

Ein Rückerstattungsverlangen oder eine Beschwerde des Bestellers wird nur dann als gutgläubig und rechtmäßig betrachtet, wenn sie auf sachliche, angemessene und gesetzeskonforme Weise vorgebracht wird.

Nicht als gutgläubige Beschwerdebearbeitung gilt jede Anspruchsdurchsetzung, die auf unverhältnismäßigem Druck, Bedrohung oder Rufschädigung des Betreibers beruht.
Der Betreiber ist berechtigt, derart vorgebrachte Beschwerden ohne inhaltliche Prüfung abzulehnen und gegebenenfalls rechtliche Schritte zur Beendigung der rechtswidrigen Druckausübung oder zum Schutz eigener berechtigter Interessen einzuleiten.

Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (Artikel 8–9, sowie Anhang I Punkt 24 – Verbot aggressiver Geschäftspraktiken)
* Hinweis: Die hier dargelegten Grundsätze sind sinngemäß auch auf die Verbraucherseite anzuwenden.

6.4 Bankliches Chargeback-Verfahren

Im Streitfall ist der Besteller verpflichtet, sich zunächst mit dem Kundendienst des Betreibers in Verbindung zu setzen und eine Lösung bevorzugt im Wege der direkten Abstimmung oder durch ein offizielles alternatives Streitbeilegungsverfahren (Schlichtungsstelle) gemäß Richtlinie 2013/11/EU (ADR für Verbraucher) zu suchen.

Ein ohne vorherige Mitteilung an den Betreiber eingeleitetes Rückbuchungsverfahren („chargeback/dispute“ beim Kartenaussteller) kann einen Verstoß gegen die vertraglichen Pflichten und gegen das Prinzip von Treu und Glauben darstellen – insbesondere wenn der Dienst gemäß den AGB ordnungsgemäß erbracht wurde und der Besteller diesen genutzt hat (missbräuchliches Rückbuchungsverlangen).

Der Betreiber ist berechtigt, ungerechtfertigte oder missbräuchliche Chargeback-Verfahren zu dokumentieren, sie gegenüber dem Zahlungsdienstleister zu verteidigen (Erwiderung einzulegen) sowie den Besteller von der weiteren Nutzung der Dienstleistung auszuschließen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Betreiber Schadensersatz fordern, insbesondere wenn das Chargeback wirtschaftlichen oder Reputationsschaden verursacht oder zu Einschränkungen, Suspendierung oder Kündigung des Zahlungsdienstleistervertrags führt. Solche Fälle werden vom Betreiber im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen geprüft und behandelt.

Angewandte Rechtsvorschriften: Richtlinie 2005/29/EG Artikel 6 (1)–(2) (Verbot irreführender Geschäftspraktiken), Richtlinie 2013/11/EU (ADR) relevante Bestimmungen, sowie § 6:142 des ungarischen Zivilgesetzbuchs (Schadensersatzpflicht bei Vertragsverletzung)

7.1 Haftung des Betreibers

Der Betreiber haftet nicht für Schäden aufgrund fehlerhafter oder ungenauer Angaben des Bestellers (z. B. Tippfehler im Kennzeichen, falsch angegebene Fahrzeugkategorie usw.) und auch nicht, falls der Besteller die Zustellungsbestätigungen nicht abgewartet oder deren Inhalt nicht überprüft hat.
Für Zustellungsfehler der Mitteilungen haftet der Betreiber ebenfalls nicht, wenn diese auf falsch angegebene Kontaktadressen (z. B. falsch eingetragene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer) des Bestellers zurückzuführen sind und das System ansonsten eine erfolgreiche Zustellung meldet.
Ist die bestellte Fahrzeugregistrierung aus objektiven Gründen nicht ausführbar, erstattet der Betreiber ausschließlich den vom Besteller gezahlten Betrag auf das ursprünglich verwendete Zahlungsmittel zurück.

Der Betreiber verpflichtet sich, die Bestellungen anhand der angegebenen Daten in den jeweiligen offiziellen Registern sachgerecht und innerhalb der im Countdown angegebenen Zeit einzutragen und dem Besteller eine detaillierte Bestätigung über die Erfüllung zuzusenden. Er untersucht technische Fehler oder Störungen aus seinem Einflussbereich unverzüglich und bietet erforderlichenfalls Nachbesserung, erneute Erfüllung oder eine angemessene Rückerstattung.

Der Betreiber ist verpflichtet, die Datenverarbeitung im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften – insbesondere der DSGVO – durchzuführen und hierfür geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen und aufrechtzuerhalten.

7.2 Sonstige Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Dokuments unwirksam, rechtswidrig oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit, Rechtmäßigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Teile der AGB davon unberührt. In einem solchen Fall ist die betreffende Bestimmung durch diejenige zu ersetzen oder entsprechend auszulegen, die dem ursprünglichen Willen der Parteien und den maßgeblichen Rechtsvorschriften am nächsten kommt.

Das Unterlassen der Geltendmachung eines Rechts oder Anspruchs durch den Betreiber gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht. Eine Verzichtserklärung des Betreibers ist nur dann wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erfolgt.
Das Nichtbestehen auf strikter Einhaltung einer bestimmten Vertragsbestimmung durch den Betreiber in einem einzelnen Fall bedeutet nicht, dass künftige Fälle davon ebenfalls ausgenommen wären.

Die Nutzung der Plattform und die Bestellung der Dienstleistung setzen seitens des Bestellers voraus, dass der Besteller die Möglichkeiten, Funktionsweise, technischen Grenzen und Risiken des Online-Kaufs kennt und akzeptiert, bei der Nutzung der Plattform keine Fehler festgestellt, alle erforderlichen Angaben gesehen und verstanden hat sowie die Informationsinhalte der beim Kauf erforderlichen Checkboxen ebenfalls gelesen und akzeptiert hat.

Die AGB sind auch als mehrsprachige Information, teilweise unter Verwendung von KI-Übersetzungen, verfügbar. Im Streit- oder Auslegungsfall ist die ungarische Fassung maßgeblich und verbindlich.

7.3 Anwendbare Rechtsvorschriften

Für diesen Vertrag und diese Dienstleistung gelten die geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union und – im Fall der Erbringung in Ungarn – die ungarischen Gesetze. Insbesondere folgende Rechtsgrundlagen sind relevant und bilden den Hintergrund der AGB:

  • Richtlinie 2011/83/EU – über Verbraucherrechte (gemäß Artikel 16(a) der Richtlinie besteht kein Widerrufsrecht bei vollständig erbrachten Dienstleistungen)

  • Richtlinie 2000/31/EG – über den elektronischen Geschäftsverkehr (insbesondere Informationspflichten nach Artikel 5)

  • Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) – über Zahlungsdienste (insbesondere Anforderungen an starke Kundenauthentifizierung und sichere Zahlungen)

  • Richtlinie 2006/112/EG – über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem

  • Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) – Datenschutz-Grundverordnung (Grundsätze und Sicherheitsanforderungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten)

  • Ungarisches Gesetz V von 2013 (Bürgerliches Gesetzbuch) – allgemeine Regelungen für Verträge und Haftung

  • Richtlinie 2005/29/EG – über unlautere Geschäftspraktiken (Verbot irreführender und aggressiver Praktiken gegenüber Verbrauchern)

  • Richtlinie 2013/11/EU (ADR) – alternative Streitbeilegung für Verbraucher (Schlichtungsverfahren)

  • Ungarische Regierungsverordnung Nr. 45/2014. (II.26.) – detaillierte Regeln für Verbraucher-Verträge (Umsetzung Richtlinie 2011/83/EU in das nationale Recht)

  • Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA) – Verordnung über digitale Dienste, auf deren Grundlage der Betreiber als Dienst der Informationsgesellschaft tätig ist, wobei die Plattform nach dem DSA nicht als Vermittlungsplattform gilt.

  • Rechtswahrnehmung, Beschwerdemanagement: Der Besteller kann sich mit seiner Beschwerde an den Kundendienst des Betreibers wenden (siehe Punkt 6.2). Ist eine einvernehmliche Beilegung der Verbraucherstreitigkeit nicht möglich, kann der Besteller die örtlich zuständige Schlichtungsstelle (ADR) einschalten oder gerichtliche Schritte einleiten. Die von der Europäischen Kommission betriebene Online-Streitbeilegungsplattform (ODR) kann ebenfalls zur Streitbeilegung genutzt werden (https://ec.europa.eu/consumers/odr).

Aktualisiert: 28.05.2026.